Oberlandesgericht Hamm, 2016-09-30, 32 SA 60/16

32 SA 60/16Obergericht30.09.2016

Regest

Zur Inanspruchnahme einer reiterlichen Vereinigung, eines Tierarztes und einer für die Durchführung der Medikationskontrolle zuständigen Person als Antragsgegner in einem gerichtlichen Verfahren, in dem die Antragstellerin Schadensersatz aufgrund ihres vermeintlich rechtswidrigen Ausschlusses von der Teilnahme an Leistungsprüfungen der reiterlichen Vereinigung verlangt und in dem der Rechtsstreit im Verhältnis zur reiterlichen Vereinigung eine Kartellrechtssache ist.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 32 SA 60/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-09-30

Aktenzeichen: 32 SA 60/16

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0930.32SA60.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 32. Zivilsenat

Normen: §§ 36 I Nr. 3 ZPO, 87 GWB

Leitsätze

Zur Inanspruchnahme einer reiterlichen Vereinigung, eines Tierarztes und einer für die Durchführung der Medikationskontrolle zuständigen Person als Antragsgegner in einem gerichtlichen Verfahren, in dem die Antragstellerin Schadensersatz aufgrund ihres vermeintlich rechtswidrigen Ausschlusses von der Teilnahme an Leistungsprüfungen der reiterlichen Vereinigung verlangt und in dem der Rechtsstreit im Verhältnis zur reiterlichen Vereinigung eine Kartellrechtssache ist.

Tenor

Als zuständiges Gericht wird das Landgericht Dortmund bestimmt.

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