5 Ws 341/16•Oberlandesgericht Hamm, 2016-10-06, 5 Ws 341/16
Oberlandesgericht Hamm, 2016-10-06, 5 Ws 341/16
5 Ws 341/16Obergericht06.10.2016
Regest
Eine erst nach Erhebung der öffenlichen Klage eingelegte Beschwerde gegen Beschränkungen während der Untersuchungshaft gemäß § 119 Abs. 1 StPO ist in einen Antrag auf Aufhebung der Maßnahme umzudeuten.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 5 Ws 341/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-10-06
Aktenzeichen: 5 Ws 341/16
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:1006.5WS341.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Strafsenat
Normen: StPO § 119 Abs. 1, Abs. 5, § 126 Abs. 2 S. 1 u. S. 3
Leitsätze
Eine erst nach Erhebung der öffenlichen Klage eingelegte Beschwerde gegen Beschränkungen während der Untersuchungshaft gemäß § 119 Abs. 1 StPO ist in einen Antrag auf Aufhebung der Maßnahme umzudeuten.
Tenor
1.Eine Entscheidung des Senats ist derzeit nicht veranlasst.2.Die Sache wird zur Entscheidung über den Antrag des Angeklagten auf Aufhebung der Beschränkungen der Untersuchungshaft aus dem Beschluss des Amtsgerichts Essen vom 25. Februar 2016 an die Vorsitzende der VI. großen Strafkammer bei dem Landgericht Essen zurückgegeben.
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