9 U 19/15•Oberlandesgericht Hamm, 2016-10-18, 9 U 19/15
Oberlandesgericht Hamm, 2016-10-18, 9 U 19/15
9 U 19/15Obergericht18.10.2016
Regest
Der Erlass eines Feststellungsausspruchs ist einem Grundurteil nicht zugänglich.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 9 U 19/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-10-18
Aktenzeichen: 9 U 19/15
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:1018.9U19.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Normen: § 538 Abs. 2 Nr. 7, § 304, 301 ZPO
Leitsätze
Der Erlass eines Feststellungsausspruchs ist einem Grundurteil nicht zugänglich.
Tenor
Auf die Berufungen der Parteien wird das am 19.12.2014 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 1. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg mit dem zugrundeliegenden Verfahren aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Berufungsverfahrens – an das Landgericht zurückverwiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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