15 W 169/16•Oberlandesgericht Hamm, 2016-10-20, 15 W 169/16
Oberlandesgericht Hamm, 2016-10-20, 15 W 169/16
15 W 169/16Obergericht20.10.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 169/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-10-20
Aktenzeichen: 15 W 169/16
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:1020.15W169.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Normen: GNotKG § 36, GNotKG § 48, HöfeVfO § 4
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Eine Erstattung der den Beteiligten in beiden Instanzen entstandenen außergerichtlichen Kosten findet nicht statt.
Der Geschäftswert für die Beschwerde wird auf 631,89 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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