34 U 254/15•Oberlandesgericht Hamm, 2016-10-20, 34 U 254/15
Oberlandesgericht Hamm, 2016-10-20, 34 U 254/15
34 U 254/15Obergericht20.10.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 34 U 254/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-10-20
Aktenzeichen: 34 U 254/15
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:1020.34U254.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 34. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Dortmund (3 O 247/14) vom 11.09.2015 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Berufungskläger.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf bis zu 20.000,- EUR festgesetzt.
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