9 U 9/16•Oberlandesgericht Hamm, 2016-10-25, 9 U 9/16
Oberlandesgericht Hamm, 2016-10-25, 9 U 9/16
9 U 9/16Obergericht25.10.2016
Regest
Nachweis ordnungsgemäßer Zustellung im Ausland
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 9 U 9/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-10-25
Aktenzeichen: 9 U 9/16
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:1025.9U9.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Normen: § 339 Abs. 1, § 183 Abs. 1; § 1068 Abs. 1 ZPO
Leitsätze
Nachweis ordnungsgemäßer Zustellung im Ausland
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der Einzelrichterin der 8. Zivilkammer des Landgerichts Essen vom 13.11.2015 (8 0 206/14) einschließlich des ihm zugrundeliegenden Verfahrens aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Berufungsverfahrens – an das Gericht des ersten Rechtszuges zurückverwiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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