20 U 70/16•Oberlandesgericht Hamm, 2016-10-28, 20 U 70/16
Oberlandesgericht Hamm, 2016-10-28, 20 U 70/16
20 U 70/16Obergericht28.10.2016
Regest
Zur Unterscheidung zwischen Deckungs- und Valutaverhältnis bei einer privaten Unfallversicherung für fremde Rechnung und zu der Frage, wann ein vom Versicherten behauptetes Schenkungsversprechen des Versicherungsnehmers vollzogen ist.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 20 U 70/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-10-28
Aktenzeichen: 20 U 70/16
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:1028.20U70.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Normen: §§ 44 VVG, 518 BGB
Leitsätze
Zur Unterscheidung zwischen Deckungs- und Valutaverhältnis bei einer privaten Unfallversicherung für fremde Rechnung und zu der Frage, wann ein vom Versicherten behauptetes Schenkungsversprechen des Versicherungsnehmers vollzogen ist.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 01.03.2016 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.
Das angefochtene Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert wird auf bis zu 6.000,- Euro festgesetzt.
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