26 U 50/15•Oberlandesgericht Hamm, 2016-10-28, 26 U 50/15
Oberlandesgericht Hamm, 2016-10-28, 26 U 50/15
26 U 50/15Obergericht28.10.2016
Regest
Eine gesetzliche Krankenversicherung kann von einem Krankenhaus keinen Schadensersatz aus einer im Krankenhaus fehlerhaft behandelten MRSA-Infektion beanspruchen, wenn die als Schaden geltend gemachten Behandlungskosten auch im Rahmen einer fehlerfreien Therapie angefallen wären.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 26 U 50/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-10-28
Aktenzeichen: 26 U 50/15
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:1028.26U50.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 26. Zivilsenat
Normen: §§ 116 I SGB X, 611, 823 BGB
Leitsätze
Eine gesetzliche Krankenversicherung kann von einem Krankenhaus keinen Schadensersatz aus einer im Krankenhaus fehlerhaft behandelten MRSA-Infektion beanspruchen, wenn die als Schaden geltend gemachten Behandlungskosten auch im Rahmen einer fehlerfreien Therapie angefallen wären.
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 28. Januar 2015 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufungsinstanz werden der Klägerin auferlegt.
Das angefochtene Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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