Oberlandesgericht Hamm, 2016-10-28, 26 U 50/15

26 U 50/15Obergericht28.10.2016

Regest

Eine gesetzliche Krankenversicherung kann von einem Krankenhaus keinen Schadensersatz aus einer im Krankenhaus fehlerhaft behandelten MRSA-Infektion beanspruchen, wenn die als Schaden geltend gemachten Behandlungskosten auch im Rahmen einer fehlerfreien Therapie angefallen wären.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 26 U 50/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-10-28

Aktenzeichen: 26 U 50/15

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:1028.26U50.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 26. Zivilsenat

Normen: §§ 116 I SGB X, 611, 823 BGB

Leitsätze

Eine gesetzliche Krankenversicherung kann von einem Krankenhaus keinen Schadensersatz aus einer im Krankenhaus fehlerhaft behandelten MRSA-Infektion beanspruchen, wenn die als Schaden geltend gemachten Behandlungskosten auch im Rahmen einer fehlerfreien Therapie angefallen wären.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 28. Januar 2015 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufungsinstanz werden der Klägerin auferlegt.

Das angefochtene Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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