Oberlandesgericht Hamm, 2016-11-03, 13 UF 109/16

13 UF 109/16Obergericht03.11.2016

Regest

Das Studium an der Bethel School of Supernational Ministry begründet keinen Anspruch auf Ausbildungsunterhalt. Es steht einem Praktikum gleich, das nicht als angemessene Vorbildung zu einem angestrebten Beruf erforderlich ist.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 13 UF 109/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-11-03

Aktenzeichen: 13 UF 109/16

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:1103.13UF109.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 13. Senat für Familiensachen

Normen: § 1610 Abs. 2 BGB

Leitsätze

Das Studium an der Bethel School of Supernational Ministry begründet keinen Anspruch auf Ausbildungsunterhalt. Es steht einem Praktikum gleich, das nicht als angemessene Vorbildung zu einem angestrebten Beruf erforderlich ist.

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Essen abgeändert und die Urkunde des Notar Dipl. Kfm. M W. C vom 26.11.1999 (Urkundenrolle Nr. ###/####) dahingehend abgeändert, dass der Antragsteller ab November 2015 nicht mehr verpflichtet ist, an den Antragsgegner Unterhalt zu zahlen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Verfahrenswert für die erste Instanz und die Beschwerdeinstanz wird auf jeweils bis zu 6.000 € festgesetzt.

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