3 UF 225/16•Oberlandesgericht Hamm, 2017-01-20, 3 UF 225/16
Oberlandesgericht Hamm, 2017-01-20, 3 UF 225/16
3 UF 225/16Obergericht20.01.2017
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 UF 225/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-01-20
Aktenzeichen: 3 UF 225/16
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0120.3UF225.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Senat für Familiensachen
Tenor
I.
Der Senat weist darauf hin, dass er beabsichtigt, im Verfahren gem. § 68 Abs. 3 S. 2 FamFG ohne mündliche Verhandlung sowohl der Beschwerde der Antragstellerin als auch der Anschlussbeschwerde des Antragsgegners jeweils stattzugeben.
II.
Für die Beteiligten besteht Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung dieses Hinweisbeschlusses.
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