1 Vollz(Ws) 528/16•Oberlandesgericht Hamm, 2017-01-24, 1 Vollz(Ws) 528/16
Oberlandesgericht Hamm, 2017-01-24, 1 Vollz(Ws) 528/16
1 Vollz(Ws) 528/16Obergericht24.01.2017
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 1 Vollz(Ws) 528/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-01-24
Aktenzeichen: 1 Vollz(Ws) 528/16
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0124.1VOLLZ.WS528.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens - an die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Arnsberg zurückverwiesen.
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