Oberlandesgericht Hamm, 2017-01-24, 1 Vollz(Ws) 528/16

1 Vollz(Ws) 528/16Obergericht24.01.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 1 Vollz(Ws) 528/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-01-24

Aktenzeichen: 1 Vollz(Ws) 528/16

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0124.1VOLLZ.WS528.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens - an die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Arnsberg zurückverwiesen.

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