2 Ausl. 128/16•Oberlandesgericht Hamm, 2017-01-31, 2 Ausl. 128/16
Oberlandesgericht Hamm, 2017-01-31, 2 Ausl. 128/16
2 Ausl. 128/16Obergericht31.01.2017
Regest
zur Zulässigkeit der Auslieferung aus Deutschland nach Albanien zur Vollstreckung einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Mordes.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 Ausl. 128/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-01-31
Aktenzeichen: 2 Ausl. 128/16
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0131.2AUSL128.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Normen: IRG §§ 29, 73; EuAlÜbk Art. 2
Leitsätze
zur Zulässigkeit der Auslieferung aus Deutschland nach Albanien zur Vollstreckung einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Mordes.
Tenor
1.) Die Auslieferung des Verfolgten nach Albanien zur Strafvollstreckung wegen der ihm in dem Urteil des Gerichts Durres vom 13.10.2015 (Entscheidung Nr. 910) zur Lasten gelegten Taten ist zulässig.
2.) Die Auslieferungshaft dauert fort.
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