Oberlandesgericht Hamm, 2017-01-31, 2 Ausl 217/16

2 Ausl 217/16Obergericht31.01.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 2 Ausl 217/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-01-31

Aktenzeichen: 2 Ausl 217/16

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0131.2AUSL217.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

Die Vollstreckung des noch nicht verbüßten oder durch Anrechnung von Haftzeiten erledigten Strafrestes der gegen den litauischen Staatsangehörigen X, geboren am ##.##.1985 in L/Litauen, durch Urteil des Landgerichts Münster vom 11. September 2015 (Az.: 8 KLs 61 Js 1012/15 – 16/15) – rechtskräftig seit dem 19. September 2015 – verhängten Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren sechs Monaten in Litauen wird für zulässig erklärt.

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