Oberlandesgericht Hamm, 2017-02-09, 24 U 129/15

24 U 129/15Obergericht09.02.2017

Regest

Zur Unwirksamkeit einer formularmäßig vereinbarten Sicherungsabrede über die Gewährung einer Vertragserfüllungsbürgschaft.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 24 U 129/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-02-09

Aktenzeichen: 24 U 129/15

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0209.24U129.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Normen: VOB/B § 17 Abs. 8; BGB § 305; BGB § 765; BGB § 768

Leitsätze

Zur Unwirksamkeit einer formularmäßig vereinbarten Sicherungsabrede über die Gewährung einer Vertragserfüllungsbürgschaft.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 18.08.2015 verkündete Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der durch die Streithilfe verursachten Kosten.

Dieses Urteil und das mit der Berufung angefochtene Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Münster vom 18.08.2015 sind vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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