24 U 129/15•Oberlandesgericht Hamm, 2017-02-09, 24 U 129/15
Oberlandesgericht Hamm, 2017-02-09, 24 U 129/15
24 U 129/15Obergericht09.02.2017
Regest
Zur Unwirksamkeit einer formularmäßig vereinbarten Sicherungsabrede über die Gewährung einer Vertragserfüllungsbürgschaft.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 24 U 129/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-02-09
Aktenzeichen: 24 U 129/15
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0209.24U129.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Normen: VOB/B § 17 Abs. 8; BGB § 305; BGB § 765; BGB § 768
Leitsätze
Zur Unwirksamkeit einer formularmäßig vereinbarten Sicherungsabrede über die Gewährung einer Vertragserfüllungsbürgschaft.
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 18.08.2015 verkündete Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der durch die Streithilfe verursachten Kosten.
Dieses Urteil und das mit der Berufung angefochtene Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Münster vom 18.08.2015 sind vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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