27 U 6/16•Oberlandesgericht Hamm, 2017-02-09, 27 U 6/16
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 27 U 6/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-02-09
Aktenzeichen: 27 U 6/16
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0209.27U6.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 10.12.2015 verkündete Urteil des Landgerichts Paderborn teilweise abgeändert und die Beklagte verurteilt, an den Kläger über den erstinstanzlich titulierten Betrag hinaus weitere 18.777,84 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 18.03.2015 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von weiteren 375,92 € zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung aus dem Urteil durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe geleistet hat.
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