Oberlandesgericht Hamm, 2017-02-09, 2 U 24/15

2 U 24/15Obergericht09.02.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 2 U 24/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-02-09

Aktenzeichen: 2 U 24/15

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0209.2U24.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 20.06.2014 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist, ebenso wie das angefochtene Urteil des Landgerichts, vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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