Oberlandesgericht Hamm, 2017-02-10, 19 U 96/16

19 U 96/16Obergericht10.02.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 19 U 96/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-02-10

Aktenzeichen: 19 U 96/16

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0210.19U96.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 13.05.2016 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar.

Die Kläger dürfen die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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