Oberlandesgericht Hamm, 2017-02-10, 1 AGH 34/15

1 AGH 34/15Obergericht10.02.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 1 AGH 34/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-02-10

Aktenzeichen: 1 AGH 34/15

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0210.1AGH34.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1 Senat des Anwaltsgerichtshofes

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte ihrerseits zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Der Geschäftswert wird festgesetzt auf 50.000,00 €.

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