1 AGH 34/15•Oberlandesgericht Hamm, 2017-02-10, 1 AGH 34/15
Oberlandesgericht Hamm, 2017-02-10, 1 AGH 34/15
1 AGH 34/15Obergericht10.02.2017
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 1 AGH 34/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-02-10
Aktenzeichen: 1 AGH 34/15
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0210.1AGH34.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1 Senat des Anwaltsgerichtshofes
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte ihrerseits zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Der Geschäftswert wird festgesetzt auf 50.000,00 €.
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