3 UF 2/17•Oberlandesgericht Hamm, 2017-02-13, 3 UF 2/17
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 UF 2/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-02-13
Aktenzeichen: 3 UF 2/17
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0213.3UF2.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Senat für Familiensachen
Tenor
Die Beschwerden der Beteiligten zu 4. (Landratsamt B) vom 29. Dezember 2016 und des Beteiligten zu 5. (Ergänzungspfleger) vom 29. Dezember 2016 gegen den am 23. Dezember 2016 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Steinfurt (10 F 790/16) werden zurückgewiesen.
Die Beschwerde der Beteiligten zu 2. (Kindesmutter) vom 12. Januar 2017 gegen den am 23. Dezember 2016 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Steinfurt (10 F 790/16) wird als unzulässig verworfen.
Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Verfahrenswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 1.500,00 EUR festgesetzt.
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