Oberlandesgericht Hamm, 2017-02-14, 15 W 31/17

15 W 31/17Obergericht14.02.2017

Regest

Den Eigenerben eines Vorerben, die für sich in Anspruch nehmen, an dessen Stelle wirksam die (Vor-) Erbschaft ausgeschlagen zu haben, steht gegen einen Feststellungsbeschluss für die Erteilung eines Erbscheins, der die durch den Tod des Vorerben eingetretene Nacherbfolge ausweisen soll, eine Beschwerdebefugnis nicht zu.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 31/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-02-14

Aktenzeichen: 15 W 31/17

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0214.15W31.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Normen: FamFG § 59 Abs. 1, BGB § 2353

Leitsätze

Den Eigenerben eines Vorerben, die für sich in Anspruch nehmen, an dessen Stelle wirksam die (Vor-) Erbschaft ausgeschlagen zu haben, steht gegen einen Feststellungsbeschluss für die Erteilung eines Erbscheins, der die durch den Tod des Vorerben eingetretene Nacherbfolge ausweisen soll, eine Beschwerdebefugnis nicht zu.

Tenor

Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen.

Der Beschwerdewert wird auf 25.000 € festgesetzt.

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