15 W 31/17•Oberlandesgericht Hamm, 2017-02-14, 15 W 31/17
Oberlandesgericht Hamm, 2017-02-14, 15 W 31/17
15 W 31/17Obergericht14.02.2017
Regest
Den Eigenerben eines Vorerben, die für sich in Anspruch nehmen, an dessen Stelle wirksam die (Vor-) Erbschaft ausgeschlagen zu haben, steht gegen einen Feststellungsbeschluss für die Erteilung eines Erbscheins, der die durch den Tod des Vorerben eingetretene Nacherbfolge ausweisen soll, eine Beschwerdebefugnis nicht zu.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 31/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-02-14
Aktenzeichen: 15 W 31/17
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0214.15W31.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Normen: FamFG § 59 Abs. 1, BGB § 2353
Leitsätze
Den Eigenerben eines Vorerben, die für sich in Anspruch nehmen, an dessen Stelle wirksam die (Vor-) Erbschaft ausgeschlagen zu haben, steht gegen einen Feststellungsbeschluss für die Erteilung eines Erbscheins, der die durch den Tod des Vorerben eingetretene Nacherbfolge ausweisen soll, eine Beschwerdebefugnis nicht zu.
Tenor
Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen.
Der Beschwerdewert wird auf 25.000 € festgesetzt.
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