5 U 78/16•Oberlandesgericht Hamm, 2017-02-16, 5 U 78/16
Oberlandesgericht Hamm, 2017-02-16, 5 U 78/16
5 U 78/16Obergericht16.02.2017
Regest
Die Verpflichtung zur Abgabe der geforderten Baulast kann sich als Nebenpflicht aus dem durch die im Grundbuch eingetragene Grunddienstbarkeit geschaffenen gesetzlichen Schuldverhältnis ergeben. Dazu müssen jedoch grundsätzlich eine Reihe von weiteren Voraussetzungen vorliegen.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 5 U 78/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-02-16
Aktenzeichen: 5 U 78/16
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0216.5U78.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Normen: § 1018 BGB
Leitsätze
Die Verpflichtung zur Abgabe der geforderten Baulast kann sich als Nebenpflicht aus dem durch die im Grundbuch eingetragene Grunddienstbarkeit geschaffenen gesetzlichen Schuldverhältnis ergeben. Dazu müssen jedoch grundsätzlich eine Reihe von weiteren Voraussetzungen vorliegen.
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 27.04.2016 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; das angefochtene Urteil ist jetzt ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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