10 WF 24/17•Oberlandesgericht Hamm, 2017-02-17, 10 WF 24/17
Oberlandesgericht Hamm, 2017-02-17, 10 WF 24/17
10 WF 24/17Obergericht17.02.2017
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 10 WF 24/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-02-17
Aktenzeichen: 10 WF 24/17
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0217.10WF24.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Senat für Familiensachen
Tenor
Die Entscheidung wird vom Einzelrichter auf den Senat übertragen.
Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 19.12.2016 wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Recklinghausen vom 15.12.2016 - unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Gegenüber der Antragsgegnerin wird wegen viermaliger Zuwiderhandlung gegen den Beschluss des Amtsgerichts Recklinghausen vom 9.12.2015 ein Ordnungsgeld in Höhe von 400 € und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, ersatzweise für je 200 € ein Tag Ordnungshaft angeordnet. Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens erster Instanz und des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Der Verfahrenswert wird auf 1.100 € festgesetzt.
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