Oberlandesgericht Hamm, 2017-02-23, 18 U 101/16

18 U 101/16Obergericht23.02.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 18 U 101/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-02-23

Aktenzeichen: 18 U 101/16

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0223.18U101.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das 17.5.2016 verkündete Urteil des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.

Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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