Oberlandesgericht Hamm, 2017-02-23, 4 W 102/16

4 W 102/16Obergericht23.02.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 W 102/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-02-23

Aktenzeichen: 4 W 102/16

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0223.4W102.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

I.

Dem Antragsgegner wird für das vorliegende Beschwerdeverfahren ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt X in Y bewilligt.

II.

Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird das am 08.11.2016 verkündete Urteil der 6. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bielefeld abgeändert.

Die erstinstanzlichen Kosten des Verfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden ebenfalls dem Antragsgegner auferlegt.

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