Oberlandesgericht Hamm, 2017-02-23, 5 U 66/16

5 U 66/16Obergericht23.02.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 5 U 66/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-02-23

Aktenzeichen: 5 U 66/16

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0223.5U66.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 21.04.2016 verkündete Urteil der Zivilkammer IV des Landgerichts Detmold wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; das angefochtene Urteil ist jetzt ohne Sicherheitsleistung vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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