7 UF 206/16•Oberlandesgericht Hamm, 2017-03-01, 7 UF 206/16
Oberlandesgericht Hamm, 2017-03-01, 7 UF 206/16
7 UF 206/16Obergericht01.03.2017
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 7 UF 206/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-03-01
Aktenzeichen: 7 UF 206/16
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0301.7UF206.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die Beschwerde des Versorgungsträgers V Versicherung AG wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Arnsberg vom 25.08.2016, Az.: 16 F 350/14, im Ausspruch zum Versorgungsausgleich bezogen auf die Versorgung des Antragsgegners bei der V Versicherung AG – unter klarstellender Aufrechterhaltung der Entscheidung im Übrigen - wie folgt abgeändert:
Unter Ziff. 2 der Entscheidung wird der 3. Absatz aufgehoben.
Bezüglich des Anrechts des Antragsgegners bei der V Versicherung AG (Vers.Nr.: ###1) bleibt der schuldrechtliche Versorgungsausgleich vorbehalten.
Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben, außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.
Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.890,- € festgesetzt.
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