4 U 162/16•Oberlandesgericht Hamm, 2017-03-07, 4 U 162/16
Oberlandesgericht Hamm, 2017-03-07, 4 U 162/16
4 U 162/16Obergericht07.03.2017
Regest
Nikotinfreie Aromastoffe für E-Zigaretten und E-Shishas dürfen im Onlinehandel ohne Altersbeschränkung vertrieben werden.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 U 162/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-03-07
Aktenzeichen: 4 U 162/16
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0307.4U162.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Normen: §§ 8, 3 a UWG, §§ 10 Abs. 3, Abs. 4 JuSchG, Richtlinie 2014/40/EG
Leitsätze
Nikotinfreie Aromastoffe für E-Zigaretten und E-Shishas dürfen im Onlinehandel ohne Altersbeschränkung vertrieben werden.
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 28. Juli 2016 verkündete Urteil der 14. Zivilkammer – Kammer für Handelssachen – des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollsteckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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