Oberlandesgericht Hamm, 2017-03-09, 24 U 32/13

24 U 32/13Obergericht09.03.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 24 U 32/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-03-09

Aktenzeichen: 24 U 32/13

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0309.24U32.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 06.12.2012 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Dieses Urteil und das mit der Berufung angefochtene Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Münster vom 06.12.2012 sind vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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