25 W 366/16•Oberlandesgericht Hamm, 2017-03-09, 25 W 366/16
Oberlandesgericht Hamm, 2017-03-09, 25 W 366/16
25 W 366/16Obergericht09.03.2017
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 25 W 366/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-03-09
Aktenzeichen: 25 W 366/16
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0309.25W366.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 25. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde des Klägers vom 23.6.2016 wird der angefochtene Kostenfestsetzungsbeschluss wie folgt geändert:
Auf Grund des Vergleichs vor dem Landgericht Bielefeld vom 25.2.2016 sind vom Kläger 1.110,78 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 29.2.2016 an die Beklagten zu zahlen.
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Kläger.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 7.677,64 € festgesetzt.
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