4 RBs 94/17•Oberlandesgericht Hamm, 2017-03-10, 4 RBs 94/17
Oberlandesgericht Hamm, 2017-03-10, 4 RBs 94/17
4 RBs 94/17Obergericht10.03.2017
Regest
1. Bei einer bei Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen durchgeführten Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren sind zusätzlich Angaben über die Beobachtungsmöglichkeiten der Polizeibeamten, insbesondere zum Abstand der Fahrzeuge und zur Sicht- und Beleuchtungssituation vor Ort erforderlich. 2. Je kürzer die Messstrecke ist, um so genauer sind die Umstände der Messung darzustellen.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 RBs 94/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-03-10
Aktenzeichen: 4 RBs 94/17
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0310.4RBS94.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat für Bußgeldsachen
Normen: StPO § 267
Leitsätze
Bei einer bei Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen durchgeführten Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren sind zusätzlich Angaben über die Beobachtungsmöglichkeiten der Polizeibeamten, insbesondere zum Abstand der Fahrzeuge und zur Sicht- und Beleuchtungssituation vor Ort erforderlich.
Je kürzer die Messstrecke ist, um so genauer sind die Umstände der
Messung darzustellen.
Tenor
Das angefochtene Urteil wird mit den zu Grunde liegenden Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Rechtsmittels – an das Amtsgericht Münster zurückverwiesen.
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