Oberlandesgericht Hamm, 2017-03-10, 4 RBs 94/17

4 RBs 94/17Obergericht10.03.2017

Regest

1. Bei einer bei Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen durchgeführten Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren sind zusätzlich Angaben über die Beobachtungsmöglichkeiten der Polizeibeamten, insbesondere zum Abstand der Fahrzeuge und zur Sicht- und Beleuchtungssituation vor Ort erforderlich. 2. Je kürzer die Messstrecke ist, um so genauer sind die Umstände der Messung darzustellen.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 RBs 94/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-03-10

Aktenzeichen: 4 RBs 94/17

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0310.4RBS94.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat für Bußgeldsachen

Normen: StPO § 267

Leitsätze

Bei einer bei Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen durchgeführten Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren sind zusätzlich Angaben über die Beobachtungsmöglichkeiten der Polizeibeamten, insbesondere zum Abstand der Fahrzeuge und zur Sicht- und Beleuchtungssituation vor Ort erforderlich.

Je kürzer die Messstrecke ist, um so genauer sind die Umstände der

Messung darzustellen.

Tenor

Das angefochtene Urteil wird mit den zu Grunde liegenden Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Rechtsmittels – an das Amtsgericht Münster zurückverwiesen.

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