13 UF 190/16•Oberlandesgericht Hamm, 2017-03-13, 13 UF 190/16
Oberlandesgericht Hamm, 2017-03-13, 13 UF 190/16
13 UF 190/16Obergericht13.03.2017
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 13 UF 190/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-03-13
Aktenzeichen: 13 UF 190/16
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0313.13UF190.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde der am 27.06.2016 verkündete Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Warendorf abgeändert.
Die in dem Teilanerkenntnis- und Schlussurteil des Amtsgerichts – Familiengericht – Warendorf vom 01.03.1993 (Az. 9 F 367/91) titulierte Unterhaltsverpflichtung wird befristet bis einschließlich dem 31.12.2016.
Der weitergehende Antrag des Antragsgegners bleibt zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Die sofortige Wirksamkeit der Entscheidung wird angeordnet.
Der Verfahrenswert für die Beschwerdeinstanz wird auf 7.907,28 € festgesetzt.
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