31 U 288/16•Oberlandesgericht Hamm, 2017-03-15, 31 U 288/16
Oberlandesgericht Hamm, 2017-03-15, 31 U 288/16
31 U 288/16Obergericht15.03.2017
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 31 U 288/16 — Hinweisschreiben
Entscheidungsdatum: 2017-03-15
Aktenzeichen: 31 U 288/16
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0315.31U288.16.00
Dokumenttyp: Hinweisschreiben
Spruchkörper: 31. Zivilsenat
Tenor
weist der Senat die Parteien darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO durch Beschluss zurückzuweisen, weil sie keine Aussicht auf Erfolg hat. Die Sache hat auch keine grundsätzliche Bedeutung und eine Entscheidung ist zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung nicht erforderlich.pp.
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