Oberlandesgericht Hamm, 2017-03-15, 31 U 288/16

31 U 288/16Obergericht15.03.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 31 U 288/16 — Hinweisschreiben

Entscheidungsdatum: 2017-03-15

Aktenzeichen: 31 U 288/16

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0315.31U288.16.00

Dokumenttyp: Hinweisschreiben

Spruchkörper: 31. Zivilsenat

Tenor

weist der Senat die Parteien darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO durch Beschluss zurückzuweisen, weil sie keine Aussicht auf Erfolg hat. Die Sache hat auch keine grundsätzliche Bedeutung und eine Entscheidung ist zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung nicht erforderlich.pp.

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