Oberlandesgericht Hamm, 2017-03-21, 32 SA 2/17

32 SA 2/17Obergericht21.03.2017

Regest

Nach den vorgesehenen Klageanträgen ist zu beurteilen, ob mehrere Antragsgegner mit unterschiedlichen Gerichtsständen, die im Zusammenhang mit vermeintlich sittenwidrigen Darlehensverträgen in Anspruch genommen werden sollen, als Streitgenossen verklagt werden sollen, so dass eine Gerichtsstandbestimmung gem. § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO beantragt werden kann.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 32 SA 2/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-03-21

Aktenzeichen: 32 SA 2/17

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0321.32SA2.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 32. Zivilsenat

Normen: ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3

Leitsätze

Nach den vorgesehenen Klageanträgen ist zu beurteilen, ob mehrere Antragsgegner mit unterschiedlichen Gerichtsständen, die im Zusammenhang mit vermeintlich sittenwidrigen Darlehensverträgen in Anspruch genommen werden sollen, als Streitgenossen verklagt werden sollen, so dass eine Gerichtsstandbestimmung gem. § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO beantragt werden kann.

Tenor

Das Landgericht Münster wird als das zur Entscheidung über die beabsichtigte Klage zuständige Gericht bestimmt.

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