32 SA 2/17•Oberlandesgericht Hamm, 2017-03-21, 32 SA 2/17
Oberlandesgericht Hamm, 2017-03-21, 32 SA 2/17
32 SA 2/17Obergericht21.03.2017
Regest
Nach den vorgesehenen Klageanträgen ist zu beurteilen, ob mehrere Antragsgegner mit unterschiedlichen Gerichtsständen, die im Zusammenhang mit vermeintlich sittenwidrigen Darlehensverträgen in Anspruch genommen werden sollen, als Streitgenossen verklagt werden sollen, so dass eine Gerichtsstandbestimmung gem. § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO beantragt werden kann.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 32 SA 2/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-03-21
Aktenzeichen: 32 SA 2/17
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0321.32SA2.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 32. Zivilsenat
Normen: ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3
Leitsätze
Nach den vorgesehenen Klageanträgen ist zu beurteilen, ob mehrere Antragsgegner mit unterschiedlichen Gerichtsständen, die im Zusammenhang mit vermeintlich sittenwidrigen Darlehensverträgen in Anspruch genommen werden sollen, als Streitgenossen verklagt werden sollen, so dass eine Gerichtsstandbestimmung gem. § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO beantragt werden kann.
Tenor
Das Landgericht Münster wird als das zur Entscheidung über die beabsichtigte Klage zuständige Gericht bestimmt.
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