Oberlandesgericht Hamm, 2017-03-22, 15 W 354/16

15 W 354/16Obergericht22.03.2017

Regest

Eine Erbfolge, die sich erst unter Berücksichtigung der Ausschlagungserklärung eines Beteiligten ergibt, kann im Grundbucheintragungsverfahren nicht allein aufgrund der formgerechten Ausschlagungserklärung festgestellt werden.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 354/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-03-22

Aktenzeichen: 15 W 354/16

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0322.15W354.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Normen: GBO § 35 Abs. 1 S. 2; BGB § 1943, BGB § 1944

Leitsätze

Eine Erbfolge, die sich erst unter Berücksichtigung der Ausschlagungserklärung eines Beteiligten ergibt, kann im Grundbucheintragungsverfahren nicht allein aufgrund der formgerechten Ausschlagungserklärung festgestellt werden.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000 € festgesetzt.

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