15 W 354/16•Oberlandesgericht Hamm, 2017-03-22, 15 W 354/16
Oberlandesgericht Hamm, 2017-03-22, 15 W 354/16
15 W 354/16Obergericht22.03.2017
Regest
Eine Erbfolge, die sich erst unter Berücksichtigung der Ausschlagungserklärung eines Beteiligten ergibt, kann im Grundbucheintragungsverfahren nicht allein aufgrund der formgerechten Ausschlagungserklärung festgestellt werden.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 354/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-03-22
Aktenzeichen: 15 W 354/16
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0322.15W354.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Normen: GBO § 35 Abs. 1 S. 2; BGB § 1943, BGB § 1944
Leitsätze
Eine Erbfolge, die sich erst unter Berücksichtigung der Ausschlagungserklärung eines Beteiligten ergibt, kann im Grundbucheintragungsverfahren nicht allein aufgrund der formgerechten Ausschlagungserklärung festgestellt werden.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000 € festgesetzt.
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