Oberlandesgericht Hamm, 2017-03-22, 31 U 26/17

31 U 26/17Obergericht22.03.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 31 U 26/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-03-22

Aktenzeichen: 31 U 26/17

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0322.31U26.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 31. Zivilsenat

Tenor

Die Kläger werden darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, ihre Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Münster vom 12.01.2017 durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO zurückzuweisen. Der Senat ist einstimmig davon überzeugt, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, § 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO, und dass auch die weiteren Voraussetzungen des § 522 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 4 ZPO gegeben sind.

Die Kläger erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 3 Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses. Ggf. mag innerhalb dieser Frist mitgeteilt werden, ob die Berufung aus Kostengründen zurückgenommen wird.

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