Oberlandesgericht Hamm, 2017-03-23, 2 U 111/16

2 U 111/16Obergericht23.03.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 2 U 111/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-03-23

Aktenzeichen: 2 U 111/16

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0323.2U111.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung der Klägerin wird das am 15.06.2016 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 3. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn teilweise abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 18.060,42 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 6.905,00 € und Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 9.019,60 € seit dem 12.10.2016 zu zahlen.

Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte 2/3 und die Klägerin 1/3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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