5 Ws 119/17•Oberlandesgericht Hamm, 2017-03-23, 5 Ws 119/17
Oberlandesgericht Hamm, 2017-03-23, 5 Ws 119/17
5 Ws 119/17Obergericht23.03.2017
Regest
Anforderungen an Abstinenzweisung nach § 68 b Abs. 1 S. 1 Nr. 10 StGB i. R. d. Führungsaufsicht
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 5 Ws 119/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-03-23
Aktenzeichen: 5 Ws 119/17
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0323.5WS119.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Strafsenat
Normen: StGB § 68 b Abs. 1 S. 1 Nr. 10
Leitsätze
Anforderungen an Abstinenzweisung nach § 68 b Abs. 1 S. 1 Nr. 10 StGB i. R. d. Führungsaufsicht
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird hinsichtlich der unter Ziff. 2. des Tenors erteilten Weisung aufgehoben.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Hagen zurückverwiesen.
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