3 UF 225/16•Oberlandesgericht Hamm, 2017-03-24, 3 UF 225/16
Oberlandesgericht Hamm, 2017-03-24, 3 UF 225/16
3 UF 225/16Obergericht24.03.2017
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 UF 225/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-03-24
Aktenzeichen: 3 UF 225/16
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0324.3UF225.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Senat für Familiensachen
Tenor
I.
Auf die Beschwerde der Antragstellerin und die Anschlussbeschwerde des Antragsgegners wird der am 21.10.2016 erlassene Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Herne (Az.: 17 F 154/16) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Antragsgegner wird unter Zurückweisung des weitergehenden Antrags verpflichtet, an die Antragstellerin 22.500,00 EUR zu zahlen.
II.
Von den Kosten des Verfahrens erster Instanz tragen die Antragstellerin 18 % und der Antragsgegner 82 %.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens nach einem Verfahrenswert von 31.997,36 EUR.
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