Oberlandesgericht Hamm, 2017-03-28, 15 W 109/17

15 W 109/17Obergericht28.03.2017

Regest

Ein schuldrechtliches Vorkaufsrecht, das ursprünglich für eine BGB-Gesellschaft begründet worden ist, besteht bei Übertragung sämtlicher Gesellschaftsanteile auf einen Gesellschafter für diesen als alleinigen Berechtigten fort.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 109/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-03-28

Aktenzeichen: 15 W 109/17

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0328.15W109.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Normen: BGB § 473 S. 1, BGB § 1059 Abs. 2, BGB § 1098 Abs. 3

Leitsätze

Ein schuldrechtliches Vorkaufsrecht, das ursprünglich für eine BGB-Gesellschaft begründet worden ist, besteht bei Übertragung sämtlicher Gesellschaftsanteile auf einen Gesellschafter für diesen als alleinigen Berechtigten fort.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.