Oberlandesgericht Hamm, 2017-03-29, 13 U 78/11

13 U 78/11Obergericht29.03.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 13 U 78/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-03-29

Aktenzeichen: 13 U 78/11

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0329.13U78.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das 03.03.2011 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.

Der Klägerin werden die Kosten des Berufungsverfahrens auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % der jeweils zu vollstreckenden Beträge leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.