Oberlandesgericht Hamm, 2017-03-30, 5 RVGs 2/17

5 RVGs 2/17Obergericht30.03.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 5 RVGs 2/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-03-30

Aktenzeichen: 5 RVGs 2/17

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0330.5RVGS2.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Strafsenat

Tenor

Dem Antragsteller wird anstelle seiner gesetzlichen Gebühren für die erste Instanz in Höhe von 13.699,00 € eine Pauschgebühr in Höhe von 16.200,00 € (in Worten: sechszehntausendzweihundert Euro) bewilligt.

Der weitergehende Antrag wird abgelehnt.

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