5 RVGs 2/17•Oberlandesgericht Hamm, 2017-03-30, 5 RVGs 2/17
Oberlandesgericht Hamm, 2017-03-30, 5 RVGs 2/17
5 RVGs 2/17Obergericht30.03.2017
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 5 RVGs 2/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-03-30
Aktenzeichen: 5 RVGs 2/17
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0330.5RVGS2.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Strafsenat
Tenor
Dem Antragsteller wird anstelle seiner gesetzlichen Gebühren für die erste Instanz in Höhe von 13.699,00 € eine Pauschgebühr in Höhe von 16.200,00 € (in Worten: sechszehntausendzweihundert Euro) bewilligt.
Der weitergehende Antrag wird abgelehnt.
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