Oberlandesgericht Hamm, 2017-04-04, 11 UF 122/16

11 UF 122/16Obergericht04.04.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 11 UF 122/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-04-04

Aktenzeichen: 11 UF 122/16

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0404.11UF122.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Senat für Familiensachen

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragsgegners vom 21.6.2016 wird der am 19.5.2016 verkündete Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Ahlen abgeändert, soweit er sich über einen Versorgungsausgleich der Beteiligten verhält.

Es wird festgestellt, dass ein Versorgungsausgleich nicht stattfindet.

Die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen werden gegeneinander aufgehoben.

Der Verfahrenswert des Beschwerdeverfahrens wird auf € 1.000,00 festgesetzt.

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