11 UF 122/16•Oberlandesgericht Hamm, 2017-04-04, 11 UF 122/16
Oberlandesgericht Hamm, 2017-04-04, 11 UF 122/16
11 UF 122/16Obergericht04.04.2017
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 11 UF 122/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-04-04
Aktenzeichen: 11 UF 122/16
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0404.11UF122.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die Beschwerde des Antragsgegners vom 21.6.2016 wird der am 19.5.2016 verkündete Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Ahlen abgeändert, soweit er sich über einen Versorgungsausgleich der Beteiligten verhält.
Es wird festgestellt, dass ein Versorgungsausgleich nicht stattfindet.
Die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen werden gegeneinander aufgehoben.
Der Verfahrenswert des Beschwerdeverfahrens wird auf € 1.000,00 festgesetzt.
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