3 WF 41/17•Oberlandesgericht Hamm, 2017-04-05, 3 WF 41/17
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 WF 41/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-04-05
Aktenzeichen: 3 WF 41/17
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0405.3WF41.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Senat für Familiensachen
Tenor
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Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin vom 17. Februar 2017 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Steinfurt vom 01. Februar 2017 wird zurückgewiesen.
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Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Antragsgegnerin zu tragen.
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Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.500 € festgesetzt.
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