Oberlandesgericht Hamm, 2017-04-06, 10 U 15/16

10 U 15/16Obergericht06.04.2017

Regest

Ein Testamentsvollstrecker haftet nicht, wenn er aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen ein Verschaffungsvermächtnis nicht erfüllen kann.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 10 U 15/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-04-06

Aktenzeichen: 10 U 15/16

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0406.10U15.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Normen: §§: BGB 2169, 2170, 2203, 2205, 2216, 2219,

Leitsätze

Ein Testamentsvollstrecker haftet nicht, wenn er aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen ein Verschaffungsvermächtnis nicht erfüllen kann.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 06.01.2016 verkündete Urteil des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des jeweiligen Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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