Oberlandesgericht Hamm, 2017-04-06, 24 U 110/16

24 U 110/16Obergericht06.04.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 24 U 110/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-04-06

Aktenzeichen: 24 U 110/16

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0406.24U110.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Auf die Widerklage wird die Klägerin verurteilt, an den Beklagten 7.226,39 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten seit dem 19.05.2014 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz werden zu 48 % der Klägerin und zu 52 % dem Beklagten auferlegt. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden zu 58 % der Klägerin und zu 42 % dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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