6 U 2/16•Oberlandesgericht Hamm, 2017-04-06, 6 U 2/16
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 6 U 2/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-04-06
Aktenzeichen: 6 U 2/16
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0406.6U2.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 12.11.2015 verkündete
Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Essen abgeändert.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin
1.119,50 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.08.2012 zu zahlen.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, die Klägerin von einer Vergütungsforderung der Rechtsanwälte M und Partner in Höhe von
115,30 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.12.2012 freizustellen.
Die weitergehende Klage der Klägerin bleibt abgewiesen.
Die weitergehende Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 80 % und die Beklagten als Gesamtschuldner 20 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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