Oberlandesgericht Hamm, 2017-04-11, 2 Ausl 50/17

2 Ausl 50/17Obergericht11.04.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 2 Ausl 50/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-04-11

Aktenzeichen: 2 Ausl 50/17

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0411.2AUSL50.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

Die weitere Vollstreckung des noch nicht verbüßten oder durch Anrechnung von Haftzeiten erledigten Strafrestes der gegen den polnischen Staatsangehörigen X, geboren am ##.##.1987 in Q/Polen, mit Urteil des Amtsgerichts Dortmund vom 30.08.2016 ( Az.: 760 Ls 802 Js 394/17- 46/16) in Verbindung mit dem Urteil des Landgerichts Dortmund vom 24.11.2016 (Az.: 47 Ns 802 Js 394/16 – 131/16), rechtskräftig seit dem 02.12.2016, verhängten Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten in Polen wird für zulässig erklärt.

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