2 Ausl 50/17•Oberlandesgericht Hamm, 2017-04-11, 2 Ausl 50/17
Oberlandesgericht Hamm, 2017-04-11, 2 Ausl 50/17
2 Ausl 50/17Obergericht11.04.2017
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 Ausl 50/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-04-11
Aktenzeichen: 2 Ausl 50/17
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0411.2AUSL50.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Die weitere Vollstreckung des noch nicht verbüßten oder durch Anrechnung von Haftzeiten erledigten Strafrestes der gegen den polnischen Staatsangehörigen X, geboren am ##.##.1987 in Q/Polen, mit Urteil des Amtsgerichts Dortmund vom 30.08.2016 ( Az.: 760 Ls 802 Js 394/17- 46/16) in Verbindung mit dem Urteil des Landgerichts Dortmund vom 24.11.2016 (Az.: 47 Ns 802 Js 394/16 – 131/16), rechtskräftig seit dem 02.12.2016, verhängten Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten in Polen wird für zulässig erklärt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.