31 U 52/16•Oberlandesgericht Hamm, 2017-04-12, 31 U 52/16
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 31 U 52/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-04-12
Aktenzeichen: 31 U 52/16
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0412.31U52.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 31. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das am 03.02.2016 verkündete Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.
Auf die Anschlussberufung der Beklagten wird das am 03.02.2016 verkündete Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Münster teilweise abgeändert.
Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund dieses Urteils und des angefochtenen Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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