Oberlandesgericht Hamm, 2017-04-19, 20 U 117/16

20 U 117/16Obergericht19.04.2017

Regest

Wird in einem Vergleich - zusätzlich zur Regelung der Leistungsansprüche wegen des geltend gemachten Versicherungsfalls - die Beendigung einer Berufsunfähigkeits-Versicherung festgeschrieben, handelt es sich (grundsätzlich) um einen Mehrvergleich. Für die Berechnung des „Mehrwerts“ ist auf die konkrete Restlaufzeit des Vertrags abzustellen, wenn diese kürzer ist als dreieinhalb Jahre.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 117/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-04-19

Aktenzeichen: 20 U 117/16

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0419.20U117.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Leitsätze

Wird in einem Vergleich - zusätzlich zur Regelung der Leistungsansprüche wegen des geltend gemachten Versicherungsfalls - die Beendigung einer Berufsunfähigkeits-Versicherung festgeschrieben, handelt es sich (grundsätzlich) um einen Mehrvergleich.

Für die Berechnung des „Mehrwerts“ ist auf die konkrete Restlaufzeit des Vertrags abzustellen, wenn diese kürzer ist als dreieinhalb Jahre.

Tenor

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis zu 290.000,00 EUR festgesetzt. Das ist auch der Vergleichswert.

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