31 U 17/17•Oberlandesgericht Hamm, 2017-04-19, 31 U 17/17
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 31 U 17/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-04-19
Aktenzeichen: 31 U 17/17
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0419.31U17.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 31. Zivilsenat
Tenor
Der Kläger wird darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, seine Berufung gegen das am 03.01.2017 verkündete Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Münster (Az. 014 O 346/16) durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO zurückzuweisen. Der Senat ist einstimmig davon überzeugt, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, § 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO, und dass auch die weiteren Voraussetzungen des § 522 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 4 ZPO gegeben sind.
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